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Produktedetails


Art.Nr:
79147
Autor: / Künstler:
Simler [Simmler], Josias - Deutscher Alpenverein (Hg.)
Titel:
Die Alpen
Untertitel / Graf. Technik:
De alpibus commentarius. Neu herausgegeben
Schlagwort:
Helvetica - Allgemein
Bindung / Bildgrösse:
OLwd. m. OU
Verlag:
Carta
Ort:
o. O.
Erscheinungsjahr:
1984
Buchdaten / Blattgrösse:
8°, 277 S., Abb.
Zustand:
Einband min. gebrauchsspurig, sonst tadellos.
Bemerkung:
EA dieser Ausgabe. (= Alpine Klassiker, Bd. 1). - «Josias Simmler [Simler], geboren 6.11.1530 Kappel am Albis, gestorben 2.7.1576 Zürich, ref., von Rheinau, ab 1534 von Zürich. [...] Nach dem Besuch der Schulen in Kappel und Zürich absolvierte S. ein Stud. der Theologie in Basel und Strassburg. 1549 wurde er ordiniert. 1552-57 wirkte er als Pfarrer von Zollikon. 1552 wurde er Prof. für neutestamentl. Theologie am Grossmünsterstift in Zürich, 1557 Diakon der Kirchgemeinde St. Peter, 1560 Vikar von Peter Martyr Vermigli und in dessen Nachfolge 1562 Prof. für alttestamentl. Theologie und 1564 zudem Scholarch. S. trat v.a. als Gelehrter und ab 1559 als Verfasser von Werken versch. Fachrichtungen in lat. Sprache in Erscheinung. 1566 veröffentlichte er nach dem Tod Konrad Gessners die "Vita clarissimi philosophi et medici excellentissimi Conradi Gesneri Tigurini". Weiter verfasste er theol. Streitschriften, setzte sich für die Reformierten in Polen, Ungarn und Graubünden ein, verteidigte die Dreieinigkeitslehre und übersetzte zahlreiche Werke Heinrich Bullingers ins Lateinische. 1574 publizierte er "De Alpibus Commentarius", eine Darstellung, die sich ausschliesslich mit den Alpen beschäftigt. S. pflegte eine Freundschaft mit Aegidius Tschudi und anerbot sich nach dessen Tod zur Herausgabe der "Schweizer Geschichte", doch Tschudis Erben versagten die Zustimmung. In der Folge entstand sein kurz gefasstes Lehrbuch "De Republica Helvetiorum libri duo", das wenige Tage nach seinem Tod erschien, eidg. Staatsrecht mit Geschichte vereinte und erfolgreich war; es erlebte zahlreiche, mit der Zeit auch illustrierte Auflagen, wurde ins Deutsche, Französische und Holländische übersetzt und blieb bis ins 18. Jh. ein Standardwerk über die Verfassung der Schweiz. S.s Enkel, der Bürgermeister Johann Heinrich Waser, sammelte dessen Handschriften» (HLS).
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