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Produktedetails


Art.Nr:
80284
Autor: / Künstler:
Gillardon, P
Titel:
Geschichte des Zehngerichtenbundes
Untertitel / Graf. Technik:
Festschrift zur Fünfjahrhundertfeier seiner Gründung 1436 - 1936
Schlagwort:
Helvetica - Allgemein
Bindung / Bildgrösse:
Kart. m. Goldpräg. u. OU
Verlag:
Buchdruckerei Davos
Ort:
Davos
Erscheinungsjahr:
1936
Buchdaten / Blattgrösse:
4°, Frontispiz, XII, 444 S., 19 Taf. (davon 1 doppelblattgrosse Karte)
Zustand:
OU etw. unsauber, tlw. randrissig u. etw. flattrig, Papier min. gebräunt, Buch allg. tadellos.
Bemerkung:
EA. - «Der Zehngerichtenbund wurde als jüngster der drei rät. Bünde am 8.6.1436 in Davos gegründet, nachdem der letzte Toggenburger, Gf. Friedrich VII., am 30.4.1436 ohne männl. Erben und ohne Testament verstorben war. Als Rechtsnachfolger der Vazer waren die Toggenburger zu Territorialherren über die nordalpinen Talschaften Prättigau (inklusive Chorherrengericht Schiers), oberes Albulatal (Belfort), Churwalden, Schanfigg und die Herrschaft Maienfeld geworden. Aus Furcht vor der ungewissen Zukunft, vor einer evtl. Aufteilung der Herrschaftsgebiete oder deren Übertragung an Österreich, schlossen sich die Untertanen im Einverständnis mit der Witwe Friedrich VII., Elisabeth von Matsch, in Davos zu einem Bündnis zusammen. Die Abgeordneten der Gerichtsgemeinden Klosters, Davos, Castels, Schiers, St. Peter, Langwies, Churwalden, Belfort, Maienfeld und Malans versprachen, einander zur Wahrung ihrer Rechte beizustehen, nur gemeinsam andere Bündnisse einzugehen, das Recht beim Richter des Wohnortes zu suchen und den Bund alle zwölf Jahre wieder zu beschwören. Am Z. waren keine Herren beteiligt, er wurde ausschliesslich von den Gem. gebildet. Die erste Leitung hatte der Bundslandammann Ulrich Beeli von Davos inne. Die Bundstage fanden denn auch stets in Davos statt. Der Zusammenschluss der Untertanen konnte nicht verhindern, dass die Gebiete der Gerichtsgemeinden aufgeteilt wurden: Der grösste Teil ging an die Gf. von Montfort, das vordere Prättigau an die Gf. von Matsch sowie Maienfeld und Malans an die Frh. von Brandis über. Die Montforter verkauften ihre Gerichte 1470 und die Matscher die ihren 1477 an die Hzg. von Österreich. Diese fassten ihre Gebiete zu einer Vogtei zusammen (acht Gerichte), der Landvogt - zumeist ein Bündner - residierte auf der Burg Castels bei Luzein. 1509 veräusserten die von Brandis die Herrschaft Maienfeld an die Drei Bünde, womit diese gleichzeitig eine Landvogtei der Bündner wurde. Obwohl die Leute des Z.s souverän über die Landespolitik und die Lokalverwaltung bestimmten, waren sie territorialrechtlich (hohe Gerichtsbarkeit und Abgaben) österr. Untertanen. Die Herrschaft Maienfeld war einerseits Mitglied des Z.s und dort mitbestimmend in Landesangelegenheiten, andererseits Untertanengebiet der Drei Bünde, in deren Organen sie indirekt über sich selbst mitentschied. 1437 verbanden sich acht der Gerichte bereits mit dem Gotteshausbund, 1450 schloss der Z. ein Bündnis mit dem Gotteshausbund und 1471 mit dem Grauen Bund. Ab 1486 nahm er an gemeinsamen Feldzügen der Gemeinen Drei Bünde teil. 1524 gaben sich die drei Bünde eine gemeinsame Verfassung. Es gelang ihm nicht, ein zugewandter Ort der Eidgenossen zu werden, wie es die anderen beiden Bünde ab 1497 bzw. ab 1498 waren, hingegen verbündete er sich gemeinsam mit den übrigen zwei Bünden 1600 mit dem Wallis, 1602 mit Bern und 1607 mit Zürich. Erst in den Jahren 1649-52 gelang es den zehn Gerichten, sich von den österr. Rechten freizukaufen und ein vollwertiges Mitglied des Dreibündestaates zu werden» (HLS).
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