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Produktedetails


Art.Nr:
6997
Autor: / Künstler:
Halsmann, Philipp - Karl Blanck (Hg.)
Titel:
Briefe aus der Haft an eine Freundin
Untertitel / Graf. Technik:
Schlagwort:
Photographie
Bindung / Bildgrösse:
OLwd.
Verlag:
J. Engelhorns Nachf.
Ort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1930
Buchdaten / Blattgrösse:
8°, 218 (6) S., Front.
Zustand:
Deckel min. stockfleckig, sonst tadell.
Bemerkung:
Philippe Halsman (1906 in Riga, Lettland als Philipp Halsmann oder Filips Halsmans - 1979 in New York), Porträt- und Modefotograf. Über Jahrzehnte arbeitete er für die Zeitschrift Life. Seine Werke wurden über hundertmal als Titelbild veröffentlicht. Am 10. September 1928 während eines Aufenthaltes in Tirol unternahm er mit seinem Vater eine Bergwanderung auf den Schwarzenstein in den Zillertaler Alpen. Dabei kam dieser unter bis heute nicht geklärten Umständen ums Leben. Es gab keine Zeugen und die Indizien sprachen für einen gewaltsamen Tod. Philippe wurde sofort arretiert, obgleich keine offensichtlichen Motive bei ihm vorlagen. Der Mordprozess in Innsbruck erregte in ganz Europa Aufsehen. Trotz seiner Unschuldsbeteuerungen wurde Philippe von einem Innsbrucker Geschworenengericht zu zehn Jahren Kerkerhaft verurteilt. Im Umfeld des Prozesses kam es zu diversen antisemitischen Äußerungen. In einem Berufungsverfahren wurde er schließlich zu vier Jahren Kerkerhaft verurteilt. Albert Einstein, Thomas Mann, Erich Fromm und Sigmund Freud setzten sich für einen Freispruch bzw. später für eine Begnadigung Halsmans ein. Besonders Heinrich Eduard Jacob, damals Chef des mitteleuropäischen Büros des Berliner Tageblatts in Wien – neben Emil Kläger (Neue Freie Presse, Wien) sowie Rudolf Olden federführender Berichterstatter – setzte sich journalistisch für Halsman ein, indem er mehrere glänzend recherchierte, justizkritische Beiträge veröffentlichte. Damals entbrannte ein heftiger Kampf zwischen der Psychiatrie und der relativ jungen Psychologie. Freuds Theorie vom Ödipus-Komplex wurde erörtert und von Freud und Fromm in Zeitungsbeiträgen expressis verbis für diesen Fall ausgeschlossen. Unter den vielen Gnadengesuchen ist die Initiative von Geschworenen des zweiten Prozesses bemerkenswert. Zehn von zwölf Geschworenen unterzeichneten die Petition, in der sie zwar ausdrücklich auf dem Wahrspruch bestehen, aber anführten, dass Halsmans Familie schwer geprüft sei und das Urteil lediglich auf Indizien beruhe. Halsman wurde am 30. September 1930 vom österreichischen Bundespräsidenten Wilhelm Miklas begnadigt und gleichzeitig des Landes verwiesen.
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