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Produktedetails


Art.Nr:
81852
Autor: / Künstler:
Delnon, B.
Titel:
Gaudenz von Planta
Untertitel / Graf. Technik:
Ein Bündnerischer Staatsmann (1757-1834)
Schlagwort:
Rechtswesen - allgemein, Helvetica - GraubündenNapoleon
Bindung / Bildgrösse:
Broschur (unbeschnitten)
Verlag:
Heinrich Keller
Ort:
Chur
Erscheinungsjahr:
1917
Buchdaten / Blattgrösse:
8°, Fronti., 328 S.
Zustand:
Umschlag min. fleckig, Exlibirs a. Deckel verso, sonst schönes Exemplar.
Bemerkung:
Gaudenz von Planta, getauft 30.11.1757 Samedan, gestorben 8.11.1834 Samedan, ref., von Samedan. Sohn des Bartholome, Zivillandammanns (Vorstehers des Zivilgerichts), und der Ursina geb. von P.-Samedan. 8 1785 Anna Chatrina von Perini, von S-chanf. Ab 1769 Anstalt von P. in Haldenstein mit Frédéric-César de La Harpe und Hans von Reinhard, ab 1774 Stud. der Rechte in Wien. Nach seiner Rückkehr ins Engadin arbeitete P. als Advokat und versah erste Ämter: 1779 sass er im Hochgerichtsausschuss, 1784 war er Zivillandammann und 1786 Landammann. 1789 liess er sich für zwei Jahre als Veltliner Vicari (oberster Kriminalrichter) wählen. Anschuldigungen wegen eines angeblich ungerechten Urteils nutzte er 1791, um die Zustände in Verwaltung und Justiz anzuprangern, wodurch er manche der 1787 vorgebrachten 15 Veltliner Beschwerden bestätigte. Als Haupthindernis für Reformen in Bünden und einen friedl. Ausgleich mit den Untertanenlanden bezeichnete er die Mehrheit der weitverzweigten Fam. von Salis. Seine Annäherung an die Patriotenpartei Johann Baptista von Tscharners war ebenso von seinen aufklärer. und revolutionären Überzeugungen wie vom Hass auf die mächtigen von Salis bestimmt. Im Gegensatz zu von Tscharner, der für das legalist. Prinzip eintrat, befürwortete P. den revolutionären Umsturz. Er sass auch im Unparteiischen Gericht von 1794, das v.a. Mitglieder der Aristokratenpartei verurteilte. Als das Veltlin im Sommer 1797 den Anschluss an die Cisalpin. Republik beschloss, gehörte er zur Bündner Gesandtschaft, die Napoleon um Vermittlung ersuchte. Napoleon übernahm diese, doch fand (nebst anderen) auch sein Vorschlag, die Untertanenlande als 4. Bund aufzunehmen, bei den Bündnern keine Unterstützung. Während manche Patrioten einen Tausch des Veltlins mit dem Vorarlberg erwogen, setzte sich P. weiter für die Aufnahme der Untertanen als gleichberechtigte Bundesgenossen ein. Als Engadiner fürchtete er sich vor der entstehenden Grenzlage seines Tals, als Romane vor der noch grösseren Übermacht des Deutschen. Dazu kam sein Güterbesitz im Veltlin. Der Anlehnung der Patrioten an Frankreich sowie dem Anschluss Bündens an die Schweiz stand er zeitweise skeptisch gegenüber. Nach dem Einmarsch der franz. Armee im März 1799 wurde er Distriktstatthalter im Oberengadin, kurz darauf Mitglied der provisor. Landesregierung. Nach dem Wiedereinmarsch der Österreicher im Mai flüchtete P. in die Schweiz und wurde auf Veranlassung von de La Harpe helvet. Regierungsstatthalter des Kt. Bern. Ab Juli 1800 amtierte er ein halbes Jahr lang als Präs. des Bündner Präfekturrats und bildete den Kt. Rätien nach dem zentralist. Muster der Helvet. Republik um. Ab Aug. 1802 präsidierte er die Verwaltungskammer des Kt. Rätien und im Herbst überstand er dank dem Eingreifen der franz. Truppen einen Putschversuch. Die Mediation von 1803 schien P. den alten Kräften zuviel Einfluss zurückzugeben, worauf er sich ins Engadin zurückzog. 1812-32 sass er mit wenigen Unterbrechungen im Gr. Rat, 1815, 1819, 1823, 1827 und 1830 im Kl. Rat. Ferner wirkte er ab 1813 oft als Tagsatzungsgesandter, arbeitete an der Kantonsverfassung von 1814 mit, engagierte sich beim Bau der Julier- und Malojastrasse und entwarf 1825 ein Strafgesetzbuch. (HLS)
Preis € 83.00 CHF 83.00

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