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Product details


Art.No:
76030
Author / Artist:
[Lerber, Sigmund Ludwig]
Title:
Erneuerte Gerichts-Satzung für die Stadt Bern und derselben Teutsche Städte und Landschaften.
Subtitles / Reproduction:
Keyword:
Alte Drucke - nach 1550
Binding / Picture Size:
Hperg. d Zeit.
Publisher:
Hochobrigkeitliche Buchdruckerey
Place of publishing:
Bern
Year of publication:
1762
Book Details / Size:
2°, 2 Bl. (Titelbl. mit gest. Vignette u. Widmungsbl.) + 546 S. + 3 Bl. (Inhaltsverzeichnis) + 37 Bl. Register.
Condition:
Deckel berieben m. Abspeissungen, am hinteren Deckel Ueberzugspapier teilweise fehlend. Vorderer fliegender Vors. fehlt., einige wenige Bl. wurmlöchrig (kein Textverlust), wenig fingerfleckig - ansonsten gutes Exemplar.
Description:
- Lerber geboren 29.9.1723 Bern,gestorben 20.4.1783 Bern, ref., von Bern. Sohn des Franz Ludwig, Berner Grossrats, Generalkommissars der Waadt und Salzdirektors in Roche (VD), und der Jeanne Cornillat, von Nyon., 8 1755 Marianne Tillier, Tochter des Samuel Tillier, Landvogts von Interlaken und späteren Berner Ratsherrn. Nach dem Besuch der Lateinschule in Bern wurde L. ad lectiones publicas an der Univ. Strassburg zugelassen, an der er indessen nur acht Monate blieb. Seine beachtl. Kenntnisse der zeitgenössischen jurist. Literatur, die sein Schrifttum ausweist, beruhen wohl weitgehend auf Selbststudium; einen akadem. Abschluss hat er nicht erworben. Trotzdem erhielt L. 1748 im Wettstreit mit anderen, besser ausgewiesenen Bewerbern - wohl auch aufgrund seiner brillanten Probevorlesung - als Nachfolger Gottlieb Jenners die Rechtsprofessur an der Berner Hohen Schule; er war 1756-59 deren Rektor. In die Zeit seiner Lehrtätigkeit fällt die ihm anvertraute Neuredaktion (1761-62) der Stadtsatzungen. Ab 1755 gehörte er dem Gr. Rat und ab 1757 der Appellationskammer an. 1763 trat L. von seiner Professur zurück und übernahm für eine sechsjährige Amtszeit die Landvogtei Trachselwald. 1770 wurde er, nun wieder in Bern wohnhaft, nochmals in die Appellationskammer gewählt, an deren Sitzungen er bis kurz vor seinem Tode teilnahm. L.s Bedeutung liegt v.a. in seinem frühen jurist. Historismus; in gewissem Sinne kann er als Vorläufer der hist. Rechtsschule des 19. Jh. bezeichnet werden. Darüber hinaus hat er sich auch als Dichter in franz. Sprache einen Namen gemacht.(HLS)
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