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Art.No:
77016
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Title:
[Konvolut von 3 Druckwerken zum Mordfall Christian Bannwart, 1846]
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Keyword:
Helvetica - Bern, Rechtswesen - allgemein, Geschichte - 19 Jht.
Binding / Picture Size:
Geh.
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Book Details / Size:
Condition:
1.: Über Rücken verstärkt, 1 Doppelbl. lose, Einband etw. knittrig u. stockfl.; 2.: 2-mal gefaltet, etw. gebräunt, Anstreichungen in Bleistift; 3.: Etw. knittrig, Randriss oben, etw. stockfl.
Description:
Enth.: 1.: «Rede beim Lebensabspruch und Standrede bei der Hinrichtung des Raubmörders Chr. Bannwart von Rüegsau gehalten in und bei Laupen am 22. u. 23. Sept. 1846 von Hs. Rud. Abegg, Pfarrer zu Lupen, und R. Alb. Bähler, Pfr. zu Neueneck» (Bern, Jenni 1846; 8°, 23 S.); 2.: «Verbrechen und Todesurtheil über Christian Bannwart von Rüegsau. Hinrichtung zu Laupen den 23. September 1846» (o. Angaben; 4°, 4 S.: 1 Doppelbl.); 3.: «Der Raubmörder Bannwart» (Bern, Jenni [1846]; 1 Taf.). - «Zwischen 1851 und 1873 wurden in der Schweiz insgesamt 95 Menschen zum Tode verurteilt und 38 davon hingerichtet, wovon 16 allein in den Jahren 1851–1861 im Kanton Bern. Dies entspricht mit Abstand der höchsten Hin- richtungsquote der Schweiz in dieser Zeitphase. Unterstrichen wird diese hohe Quote durch den Vergleich mit den vorgängigen Perioden: in den zehn Jahren davor wurde im Kanton Bern die Todesstrafe bloss an drei, 1831–1841 an vier Personen vollzogen. Gleichzeitig verfolgte Bern auch die restriktivste Begnadigungspolitik: zwischen 1851 und 1861 wurde nur gerade bei zwei Personen die Todesstrafe in lebenslängliche Haft umgewandelt. In den übrigen Kantonen der Schweiz erfolgte nach 1848 bei Todesurteilen meistens eine Begnadigung; die Todesstrafe wurde nur noch selten vollstreckt. Aber nicht nur im schweizerischen Vergleich, sondern auch im Verhältnis zu deutschen Staaten praktizierte Bern eine harte Strafjustiz: so wurden in Bern in Relation zur Bevölkerungsgrösse beispielsweise rund drei Mal mehr Menschen als in Bayern, das seinerseits einen Anstieg an Todesurteilen nach 1848 zu konstatieren hatte, hingerichtet» (Lukas Künzler «Sind wir dafür da, um der Sentimentalität nachzuhängen? Todesstrafe und Begnadigung im Kanton Bern 1831–1866, in: Berner Zeitschrift für Geschichte)
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